Mehr Infos

Witwenrente: was Sie unbedingt wissen müssen, um abgesichert zu sein

Lion Tönse
Geschrieben von:
Lion Tönse

Die Hinterbliebenenrente ist ein essenzieller Bestandteil unseres Rentensystems. Sie sichert die finanzielle Zukunft von Hinterbliebenen, sei es nach dem Tod eines Ehepartners, Lebenspartners oder Elternteils. Besonders in schweren Zeiten, wie dem Verlust eines geliebten Menschen, kann diese Rente helfen, wirtschaftliche Sorgen abzufedern. Stell 

Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren und verständlichen Überblick über die Hinterbliebenenrente zu geben. Wir wollen Ihnen zeigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie hoch die Rentenleistungen sind und wie Sie diese Leistungen beantragen können. Dabei werden wir auch auf praktische Tipps und häufig gestellte Fragen eingehen, um sicherzustellen, dass Sie bestens informiert sind. 

Das Wichtigste in Kürze 

  • Anspruch und Berechnung: Hinterbliebenenrenten sichern die finanzielle Zukunft von Witwen, Witwern, eingetragenen Lebenspartnern und Waisen. Die Höhe der Rente variiert je nach Art der Rente (kleine/große Witwenrente, Erziehungsrente) und beträgt zwischen 25 und 60 Prozent der Rente des Verstorbenen.
  • Antragstellung und Unterlagen: Zur Antragstellung benötigen Sie die Sterbeurkunde, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen und Einkommensnachweise. Unterstützung bietet die Deutsche Rentenversicherung durch kostenlose Beratungsangebote.
  • Besondere Regelungen: Bei Wiederverheiratung endet der Rentenanspruch, jedoch gibt es eine Rentenabfindung. Geschiedene können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erziehungsrente erhalten. Eigenes Einkommen wird teilweise auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Podcast zur Witwenrente:

In dieser Episode besprechen wir detailliert alle wichtigen Aspekte, von den Voraussetzungen und der Berechnung bis hin zu speziellen Regelungen und hilfreichen Tipps. Hören Sie rein und erhalten Sie wertvolle Einblicke, die Ihnen helfen, Ihre Ansprüche besser zu verstehen und optimal zu nutzen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Überblick über die Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente ist ein wichtiger Baustein unseres Rentensystems und soll sicherstellen, dass Ehepartner und Familienangehörige nach dem Verlust eines geliebten Menschen finanziell abgesichert sind. Diese Rente dient dazu, den Einkommensverlust zu kompensieren und die wirtschaftliche Stabilität der Hinterbliebenen zu bewahren. 

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen der Witwenrente, der Witwerrente und der allgemeinen Hinterbliebenenrente, wobei bei allen dreien am Ende dasselbe gemeint ist. Die Witwenrente ist speziell für Frauen gedacht, deren Ehepartner verstorben ist, während die Witwerrente für Männer gilt, die ihre Ehefrau verloren haben. Die Hinterbliebenenrente hingegen ist ein Oberbegriff, der alle Arten der Renten für Hinterbliebene umfasst, einschließlich der Witwen- und Witwerrente, sowie der Waisenrente für minderjährige Kinder und der Erziehungsrente für geschiedene Elternteile. 

Ein kurzer Blick in die Geschichte zeigt, dass die Hinterbliebenenrente in Deutschland eine lange Tradition hat. Ursprünglich wurden Renten für Hinterbliebene eingeführt, um die Witwen und Waisen von Kriegsveteranen abzusichern. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich das System weiterentwickelt, um den Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft gerecht zu werden. Heutzutage sind die Regelungen klar strukturiert und beinhalten verschiedene Formen der Absicherung, die auf die individuellen Lebenssituationen der Hinterbliebenen abgestimmt sind. 

Die Einführung der Hinterbliebenenrente war ein großer Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Sicherheit für Familien. Heute profitieren viele Menschen von dieser Unterstützung, die ihnen in schwierigen Zeiten den Rücken stärkt. 

In den kommenden Kapiteln werden wir detailliert auf die Voraussetzungen, Berechnungen und Antragsverfahren eingehen. So stellen wir sicher, dass Sie genau wissen, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese geltend machen können. Bleiben Sie dran und lassen Sie uns gemeinsam diese wichtigen Informationen erkunden, um Ihre finanzielle Zukunft zu sichern. 

Voraussetzungen für den Erhalt der Rente für Hinterbliebene

Wenn es um die Hinterbliebenenrente geht, ist es wichtig zu wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese Unterstützung zu erhalten. Lassen Sie uns einen klaren Blick auf die allgemeinen und spezifischen Bedingungen werfen, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt. 

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn Ihr verstorbener Ehepartner oder Lebenspartner die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt hat. Diese Wartezeit kann durch Beitragszeiten aus einer Beschäftigung, Kindererziehungszeiten oder andere rentenrechtliche Zeiten erfüllt werden. Sie müssen außerdem zum Zeitpunkt des Todes Ihres Ehepartners mit ihm verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gewesen sein. Die Ehe oder Partnerschaft sollte mindestens ein Jahr bestanden haben, es sei denn, der Tod trat beispielsweise durch einen Unfall ein – in solchen Fällen kann auch eine kürzere Ehezeit berücksichtigt werden. 

Wichtige gesetzliche Regelungen und Änderungen 

Die gesetzlichen Regelungen zur Hinterbliebenenrente haben sich im Laufe der Jahre immer wieder geändert. Eine bedeutende Änderung trat 2002 in Kraft: Seitdem gibt es unterschiedliche Regelungen für Ehen, die vor und nach diesem Datum geschlossen wurden. Personen, die vor 2002 geheiratet haben und deren Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurden, fallen unter das „alte Recht“ und erhalten oft höhere Rentenbeträge. 

Insgesamt ist es wichtig, sich gut zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle individuellen Voraussetzungen und möglichen Rentenansprüche genau zu klären. So stellen Sie sicher, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht und auf die Sie sich verlassen können. 

Arten der Hinterbliebenenrente 

Es gibt verschiedene Arten der Hinterbliebenenrente, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und Leistungen haben. Lassen Sie uns die kleine Witwen-/Witwerrente, die große Witwen-/Witwerrente und die Erziehungsrente genauer betrachten. 

Kleine Witwen-/Witwerrente

Die kleine Witwen- oder Witwerrente ist eine Leistung für jüngere Hinterbliebene. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente, die der verstorbene Partner zum Zeitpunkt seines Todes erhalten hat oder erhalten hätte

Fakten zur kleinen Witwenrente

Große Witwen-/Witwerrente 

Die große Witwen- oder Witwerrente ist für ältere oder erwerbsgeminderte Hinterbliebene sowie für solche mit Kindern gedacht. Sie beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente des verstorbenen Partners. Bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, und wenn ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, beträgt die Rente 60 Prozent.

Fakten zur großen Witwenrente

Erziehungsrente 

Definition und Höhe: Die Erziehungsrente ist eine besondere Form der Hinterbliebenenrente für geschiedene Elternteile. Sie entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung des Antragstellers. 

Voraussetzungen: 

  • Ehescheidung: Die Ehe muss nach dem 30. Juni 1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben worden sein.
  • Wiederverheiratung: Der Hinterbliebene darf nicht wieder geheiratet haben.
  • Kinder: Der Hinterbliebene erzieht ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ex-Partners, das noch keine 18 Jahre alt ist, oder ein behindertes Kind unabhängig vom Alter.
  • Mindestversicherungszeit: Der verstorbene Ex-Partner muss die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Besonderheiten: 

  • Die Erziehungsrente wird aus dem Rentenkonto des Antragstellers berechnet, nicht aus dem des verstorbenen Ex-Partners.

Mit diesem Überblick über die verschiedenen Arten der Hinterbliebenenrente haben Sie eine klare Vorstellung davon, welche Leistungen Ihnen zustehen könnten, und welche spezifischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen in schweren Zeiten zusteht. 

Anspruch und Berechnung der Hinterbliebenenrente 

Wenn es um die Hinterbliebenenrente geht, ist die Berechnung der Rentenhöhe sowie das anrechenbare Einkommen entscheidend. Lassen Sie uns diese Themen ausführlich betrachten, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt. 

Berechnung der Rentenhöhe 

Die Höhe der Hinterbliebenenrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Rente des verstorbenen Partners und die Art der Hinterbliebenenrente. 

Kleine Witwen-/Witwerrente:

Berechnungsgrundlage: 25 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente, die der verstorbene Partner erhalten hat oder hätte erhalten können.

Große Witwen-/Witwerrente: 

Berechnungsgrundlage: 55 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente des verstorbenen Partners. Bei alten Regelungen (vor 2002 und Geburt vor 1962) sind es 60 Prozent.

Erziehungsrente: 

Berechnungsgrundlage: Die Erziehungsrente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung des Antragstellers, nicht des verstorbenen Partners.

Anrechenbares Einkommen 

Auf die Hinterbliebenenrente wird eigenes Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet, sofern es bestimmte Freibeträge übersteigt. Die Freibeträge variieren je nach Art der Rente und dem Einkommen des Hinterbliebenen.

Freibeträge und Anrechnung: 

  • Der Freibetrag für Einkommen liegt aktuell bei etwa 950 Euro in den alten Bundesländern und 900 Euro in den neuen Bundesländern.
  • Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Anrechenbares Einkommen umfasst: 

  • Erwerbseinkommen: z. B. Lohn oder Gehalt.
  • Einkommen aus selbstständiger Arbeit.
  • Erwerbsersatzeinkommen: z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld.
  • Renteneinkommen: z. B. eigene Alters- oder Erwerbsminderungsrente.

Beispiele und Rechenbeispiele 

Beispiel 1: Kleine Witwenrente ohne zusätzliches Einkommen 

  • Herr Meier verstarb und hinterlässt eine volle Erwerbsminderungsrente von 1.200 Euro.
  • Frau Meier hat keinen weiteren Verdienst.
  • Kleine Witwenrente: 25 Prozent von 1.200 Euro = 300 Euro monatlich.

Beispiel 2: Große Witwenrente mit zusätzlichem Einkommen 

  • Herr Schulz verstarb und hinterlässt eine Altersrente von 1.500 Euro.
  • Frau Schulz ist 50 Jahre alt und hat einen eigenen Verdienst von 1.000 Euro monatlich.
  • Große Witwenrente: 55 Prozent von 1.500 Euro = 825 Euro.
  • Freibetrag: 950 Euro.
  • Anrechenbares Einkommen: 1.000 Euro – 950 Euro = 50 Euro.
  • Anzurechnender Betrag: 40 Prozent von 50 Euro = 20 Euro.
  • Frau Schulz erhält somit 805 Euro große Witwenrente zusätzlich zu ihrem eigenen Verdienst.

Beispiel 3: Erziehungsrente 

  • Frau Schmidt ist geschieden und erzieht nach dem Tod ihres Ex-Mannes ein gemeinsames Kind.
  • Ihre volle Erwerbsminderungsrente beträgt 1.000 Euro.
  • Erziehungsrente: 1.000 Euro, da die Erziehungsrente der vollen Erwerbsminderungsrente entspricht.

Diese detaillierte Übersicht zeigt Ihnen, wie die Hinterbliebenenrente berechnet wird und welche Einkünfte angerechnet werden können. So können Sie besser planen und verstehen, welche Unterstützung Ihnen zusteht und wie Sie diese optimal nutzen können.

Witwenrente Rechner

Der Witwenrente-Rechner hilft Ihnen dabei, schnell und einfach die voraussichtliche Höhe Ihrer Witwenrente zu ermitteln. Geben Sie einfach die relevanten Daten wie das Geburtsdatum und das Hochzeitsdatum ein, und der Rechner bestimmt, ob Sie Anspruch auf die große oder kleine Witwenrente nach altem oder neuem Recht haben. Innerhalb weniger Sekunden erfahren Sie, welche Kategorie auf Sie zutrifft und wie hoch Ihre monatliche Witwenrente ungefähr sein wird.

Witwenrente Rechner

Witwenrente Rechner

Alle Berechnungen ohne Gewähr

Antragstellung und notwendige Dokumente 

Die Antragstellung für die Hinterbliebenenrente mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber keine Sorge – ich führe Sie durch die wichtigsten Schritte und zeige Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen. Außerdem gebe ich Ihnen Tipps, wo Sie Unterstützung finden können. 

Schritte zur Antragstellung 

  1. Formulare besorgen: Die notwendigen Formulare für die Hinterbliebenenrente können Sie online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder direkt bei einer Beratungsstelle abholen.
  1. Formulare ausfüllen: Füllen Sie die Antragsformulare sorgfältig aus. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Angaben zu machen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  1. Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie alle notwendigen Dokumente zusammen (siehe unten).
  1. Antrag einreichen: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die Unterlagen entweder online, per Post oder persönlich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ein.

Notwendige Unterlagen 

Um den Antrag erfolgreich zu stellen, benötigen Sie folgende Dokumente: 

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Partners.
  • Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
  • Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen.
  • Einkommensnachweise des Antragstellers (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide).
  • Geburtsurkunden der Kinder, falls Kindererziehung geltend gemacht wird.
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung.

Beratungsstellen und Ansprechpartner 

Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, zögern Sie nicht, sich an eine der zahlreichen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zu wenden. Diese bieten kostenlose Hilfe an und können Ihnen bei der Ausfüllung der Formulare und der Zusammenstellung der Unterlagen behilflich sein. Sie können einen Termin online buchen oder telefonisch vereinbaren. 

Nutzen Sie diese Ressourcen und scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Schritte korrekt durchführen und die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht. 

Sonderfälle  

Im Zusammenhang mit der Hinterbliebenenrente gibt es einige Sonderfälle, die es zu beachten gilt. Diese betreffen insbesondere die Wiederverheiratung, das Rentensplitting, die Rentenabfindung und spezielle Regelungen für Geschiedene. 

Wiederverheiratung und Rentenanspruch 

Wenn Sie als Witwe oder Witwer wieder heiraten, endet Ihr Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Doch keine Sorge, es gibt eine Ausgleichszahlung, die sogenannte Rentenabfindung. Ein Beispiel: Frau Müller heiratet nach dem Tod ihres Mannes erneut. Ihre Witwenrente wird eingestellt, und sie erhält eine Rentenabfindung als „Startkapital“ für den neuen Lebensabschnitt. Diese Abfindung entspricht zwei Jahresbeträgen der bisherigen Witwenrente. 

Rentensplitting 

Das Rentensplitting ist eine Option für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die während ihrer Ehezeit oder Lebenspartnerschaft ihre Rentenanwartschaften gleichmäßig aufteilen möchten. Diese Regelung kann für den überlebenden Partner von Vorteil sein, besonders wenn beide Partner gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Beim Tod eines Partners bleibt der Anspruch auf die eigene Rente bestehen, ohne dass eine Hinterbliebenenrente beantragt werden muss. 

Rentenabfindung 

Die Rentenabfindung kommt ins Spiel, wenn ein Witwer oder eine Witwe erneut heiratet. Wie bereits erwähnt, erhalten Sie in diesem Fall eine Einmalzahlung, die zwei Jahresbeträgen der Witwen- oder Witwerrente entspricht. Dies soll den finanziellen Übergang in die neue Ehe erleichtern. Denken Sie daran, die Abfindung rechtzeitig zu beantragen und die erforderlichen Dokumente wie die neue Eheurkunde einzureichen. 

Sonderregelungen für Geschiedene 

Auch geschiedene Partner können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben. Diese spezielle Form der Rente nennt sich Erziehungsrente. Sie gilt, wenn Sie ein minderjähriges Kind erziehen und Ihr Ex-Partner verstorben ist. Wichtige Bedingungen sind, dass die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde und Sie nicht wieder geheiratet haben. Ein Beispiel: Frau Schulze ist geschieden und erzieht das gemeinsame Kind. Nach dem Tod ihres Ex-Mannes kann sie die Erziehungsrente beantragen, solange die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. 

Diese Sonderfälle zeigen, dass es viele individuelle Regelungen gibt, die bei der Hinterbliebenenrente berücksichtigt werden müssen. Informieren Sie sich genau und nutzen Sie Beratungsangebote, um Ihre Ansprüche vollständig und korrekt geltend zu machen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch in besonderen Lebenslagen finanziell abgesichert sind. 

Tipps und Unterstützung für Betroffene 

Wenn Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben, ist es wichtig zu wissen, wo Sie Unterstützung und hilfreiche Tipps erhalten können. Lassen Sie uns einen Blick auf die besten Beratungsangebote, die Unterstützung durch die Deutsche Rentenversicherung und wichtige Kontaktadressen werfen. 

Beratungsangebote 

Es gibt zahlreiche Beratungsangebote, die Ihnen bei Fragen zur Hinterbliebenenrente zur Seite stehen. Nutzen Sie die kostenlosen Beratungen der Deutschen Rentenversicherung, um sich umfassend über Ihre Ansprüche und die Antragstellung zu informieren. Ein persönliches Gespräch kann oft helfen, Unklarheiten zu beseitigen und individuelle Fragen zu klären. Ein Beispiel: Herr Schmidt ist unsicher, ob er Anspruch auf die große Witwerrente hat. Ein Besuch in der örtlichen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung klärt seine Fragen schnell und unkompliziert. 

Unterstützung durch die Deutsche Rentenversicherung 

Die Deutsche Rentenversicherung bietet vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu gehören persönliche Beratungsgespräche, Online-Services und umfangreiche Informationsmaterialien. Sie können auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Broschüren herunterladen, die alle wichtigen Informationen enthalten. Zudem gibt es Online-Formulare, die Ihnen die Antragstellung erleichtern. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, stehen Ihnen die Berater der Deutschen Rentenversicherung zur Seite. 

Wichtige Kontaktadressen und Telefonnummern 

Um direkt mit der Deutschen Rentenversicherung in Kontakt zu treten, nutzen Sie die folgenden Adressen und Telefonnummern: 

  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Adresse: Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
  • Telefon: 0800 1000 4800 (kostenfreie Servicenummer)
  • Beratungsstellensuche
  • Besuchen Sie die Webseite der Deutschen Rentenversicherung und nutzen Sie die Beratungsstellensuche, um eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu finden.
  • Online-Services
  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin online oder nutzen Sie die zahlreichen Online-Formulare, um Ihre Anträge schnell und unkompliziert einzureichen.

Diese Tipps und Kontaktmöglichkeiten helfen Ihnen, sich in der manchmal komplexen Welt der Hinterbliebenenrente zurechtzufinden. Nutzen Sie die Beratungsangebote und die Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und die notwendigen Schritte sicher und korrekt durchzuführen. So stellen Sie sicher, dass Sie die finanzielle Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht. 

Fazit 

Die Hinterbliebenenrente ist ein wichtiger Bestandteil unseres Sozialsystems und bietet wertvolle finanzielle Unterstützung in schweren Zeiten. Wir haben uns die verschiedenen Arten der Hinterbliebenenrente angesehen, die Voraussetzungen und die Berechnung der Rentenhöhe sowie spezielle Sonderfälle und nützliche Tipps.

Ich ermutige Sie, die vielfältigen Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Egal, ob Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen oder einfach nur Fragen haben – die Berater stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie die kostenlose Servicenummer oder besuchen Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. 

Denken Sie daran: Es ist Ihr gutes Recht, sich über Ihre Ansprüche zu informieren und Unterstützung zu erhalten. Scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeiten zu nutzen und Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

DEGIV-Invest: Immer uptodate

Mit DEGIV-Wissen nichts mehr verpassen

Von nun an regelmäßig in Ihrem digitalen Postfach: Unser Expertenwissen zum Thema Immobilienverrentung, exklusive Beiträge, Videos und Podcasts. Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt auf dem Laufenden. Ob virtuell oder in Ihrer Nähe, freuen Sie sich auf unsere Veranstaltungen!

Jetzt anmelden!

Häufige Fragen zur Hinterbliebenenrente 

Hier sind einige der häufigsten Fragen zur Hinterbliebenenrente, die Ihnen helfen können, einen besseren Überblick über Ihre Ansprüche und die Prozesse zu bekommen. 

Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente? 

Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner sowie minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder (Halb- und Vollwaisen). Auch geschiedene Partner können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erziehungsrente erhalten. 

Wie wird die Höhe der Hinterbliebenenrente berechnet? 

Die Höhe der Hinterbliebenenrente hängt von der Rente des verstorbenen Partners ab. Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen, während die große Witwen-/Witwerrente 55 Prozent beträgt (bzw. 60 Prozent bei alten Regelungen). 

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt? 

Für den Antrag benötigen Sie die Sterbeurkunde, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen, Einkommensnachweise des Antragstellers sowie Geburtsurkunden der Kinder, falls relevant. 

Wird mein eigenes Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet? 

Ja, eigenes Einkommen wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, sofern es bestimmte Freibeträge übersteigt. Der Freibetrag liegt derzeit bei etwa 950 Euro (alte Bundesländer) bzw. 900 Euro (neue Bundesländer). Einkommen über diesem Freibetrag wird zu 40 Prozent angerechnet. 

Was passiert mit meiner Rente, wenn ich wieder heirate? 

Wenn Sie wieder heiraten, endet Ihr Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Sie können jedoch eine Rentenabfindung erhalten, die zwei Jahresbeträgen der bisherigen Witwen- oder Witwerrente entspricht. 

Wie beantrage ich die Hinterbliebenenrente? 

Sie können die Hinterbliebenenrente online, per Post oder persönlich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Formulare korrekt auszufüllen und die notwendigen Unterlagen beizufügen. 

Gibt es eine Frist für die Antragstellung? 

Es gibt keine feste Frist für die Antragstellung, aber es ist ratsam, den Antrag so schnell wie möglich nach dem Tod des Partners zu stellen, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden. 

Kann ich Unterstützung bei der Antragstellung erhalten? 

Ja, die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Beratungen an. Sie können einen Termin online oder telefonisch vereinbaren. Die Berater helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen. 

DEGIV-Invest Newsletter
Mit DEGIV-Wissen nichts mehr verpassen

Von nun an regelmäßig in Ihrem digitalen Postfach: Unser Expertenwissen zum Thema Immobilienverrentung, exklusive Beiträge, Videos und Podcasts. Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt auf dem Laufenden. Ob virtuell oder in Ihrer Nähe, freuen Sie sich auf unsere Veranstaltungen!

Jetzt kostenfrei anmelden!

Teilen Sie diesen Artikel!

Das könnte Sie auch interessieren:

©DEGIV - Die Gesellschaft für Immobilienverrentung. Alle Rechte vorbehalten.