Mehr Infos

Wenn die Finanzen trotz Pflegegrad und Pflegegeld nicht reichen

Erol Jasharoski
Geschrieben von:
Erol Jasharoski

Mit Immobilienverrentung die Pflegelücke schließen

Abhängig davon, welche Pflegestufe Ihnen seitens des MdK – dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen – bescheinigt wird, können Sie unterschiedliche Leistungen in Anspruch nehmen. Entscheidend ist der Pflegegrad für die Höhe der jeweiligen von den Pflegekassen getragenen Einzelleistungen. Die regelmäßigen Zahlungen sind eine finanziell maßgebliche Hilfe und für viele existenziell notwendig. Dennoch verbleibt eine erhebliche Differenz zwischen Kassenleistungen und Eigenanteil. Die sogenannte Pflegelücke. Eine klaffende Lücke, die sich mit der Immobilienverrentung schließen lässt:

Was ist überhaupt ein Pflegegrad?

Bei den Pflegegraden handelt es sich um Einstufungskategorien – Pflegegrad 1 bis 5 – für pflegebedürftige Menschen, wobei sowohl physische als auch psychische Faktoren berücksichtigt werden. Die Feststellung erfolgt nach schriftlichem Antrag auf Basis einer persönlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Bewertung der Selbstständigkeit nach 6 Modulen

Bewertet wird anhand von sechs Modulen: der Mobilität, den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie den Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, außerdem der Selbstversorgung, dem Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und letztlich der Gestaltung des Alltagslebens und sozialen Kontakte. Es geht also nicht nur darum, ob Sie irgendwelche Bewegungen nicht mehr machen können, beispielsweise unsicher laufen. Im Fokus steht stattdessen Ihre vorhandene oder eben beeinträchtigte Selbstständigkeit.

Pflegegrad ausschlaggebend für Höhe der Leistungen

Aus dem jeweiligen Pflegegrad errechnet sich die Höhe der Pflegegelder, die von den Pflegekassen bezahlt werden. Letztlich wird über den Pflegegrad also festgelegt, wieviel Geld Sie regelmäßig erhalten, um die ambulanten pflegerischen und haushaltsnahen Dienstleister und Helfer bzw. eine etwaige Unterbringung in einem teilstationären oder stationären Pflegeheim zu bezahlen. Zudem betrifft das indikationsbezogene Hilfsmittel, etwaige barrierefreie Umbauten und etliche weitere Details.

Seit Pflegereform 2017 unterteilt in Pflegegrad 1 bis 5

Verabschiedet wurde im Jahr 2017 das Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II), in dem die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit neu vorgenommen wurden. Ziel war und ist es, mit der Unterteilung in Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5 über die bis dahin lediglich drei bzw. vier Pflegestufen hinaus ebenfalls Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden, wobei es sich in den meisten Fällen um an Demenz erkrankte Personen handelt. Menschen also, die teils eben nicht körperlich, sondern in ihrer kognitiven Wahrnehmung beeinträchtigt sind.

Pflegegrad 1 bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit ist seit 2017 der Pflegegrad 1. Tatsächlich bewirkt hat die Einführung dieser Pflegestufe, dass mehr Menschen als Pflegebedürftige anerkannt werden, zumal dieser Pflegegrad für diejenigen gilt, die zuvor die Voraussetzungen für den bis dahin niedrigsten Pflegegrad nicht erfüllt hatten. Tatsächlich bedeutet das, dass Pflegebedürftige mit dem ehemaligen Pflegegrad 0 daraufhin in den Pflegegrad 2 eingeteilt wurden.

Ersichtlich wird daraus, dass nicht nur die Pflegestufen weiter differenziert wurden, sondern zugleich der Zugang zur Unterstützung seitens der Pflegekassen erleichtert wurde. Menschen mit festgestelltem Pflegegrad erhalten einen sogenannten zweckgebundenen Entlastungsbetrag. Zudem werden unabhängig vom Pflegegrad etwa Gebrauchsmittel mit einem Pauschalbetrag unterstützt sowie beispielsweise der Hausnotruf bezuschusst. Auch können notwendige bauliche Veränderungen seitens der Pflegekasse unterstützt werden.

Pflegegrad 2 bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigeit

Bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit kommt der Pflegegrad 2 zum Tragen. Dafür ausschlaggebend sind verschiedene sowohl körperliche als kognitive Faktoren, die wie bei jeder Pflegestufe in einem Punktesystem festgehalten und bewertet werden. Bei einer Bewertung mit 27 bis 45,4 Punkten erhalten die betroffenen Personen den Pflegegrad 2, was durch eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit definiert wird.

Menschen mit Pflegegrad 2 werden ambulant mit Geld- und Sachleistungen sowie einem Entlastungsbetrag unterstützt. Verstehen muss man hier insbesondere den Begriff der Sachleistungen. Bezeichnet wird damit ab dem Pflegegrad 2 vordringlich die Vergütung für einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Ebenso werden bei stationärer, teilstationärer, Kurzzeit- als auch Verhinderungspflege Zuschüsse bezahlt.

Pflegegrad 3 , 4 und 5 – schwere, schwerste Beeinträchtigung und Härtefälle

Die meisten Pflegebedürftigen – über 40 Prozent – haben den Pflegegrad 2. Direkt darauf folgt der Pflegegrad 3, den Personen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erhalten. Im Bewertungssystem – dem Neuen Begutachtungs-Assessment – entspricht das einer Beurteilung mit 45,5 bis 69,9 Punkten.

Liegt das Resultat der Begutachtung bei 70 bis 89,9 Punkten erhalt man vom MDK den Pflegegrad 4; per Definition handelt es sich hier um eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Ambulant steigen die Geldleistungen und die sogenannten Sachleistungen für den professionellen ambulanten Pflegedienst. Der zweckgebundene Entlastungsbetrag bleibt mit 125 Euro identisch mit dem der Pflegestufen 1 bis 3.

Der Pflegegrad 5 ist die derzeit höchste Pflegestufe. Zugeteilt wird der Grad denjenigen Pflegebedürftigen, die einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand benötigen und als Härtefall definiert werden. Im Punktesystem bedeutet das eine Begutachtung mit 90 Punkten und mehr. Gut zu wissen ist, dass hier kein Unterschied zwischen Pflegebedürftigen mit eingeschränkten physischen oder kognitiven Fähigkeiten gemacht wird. Zu dieser Gruppe gehört mit etwas mehr als 6 Prozent glücklicherweise der geringste Anteil der Pflegebedürftigen.

Ratgeber Pflege in Deutschland - Und wie eine Immobilienverrentung Ihre Situation entspannen kann

Ratgeber Pflege in Deutschland

Es ist die große Sorge vieler Menschen: Was soll aus ihnen werden, wenn mit fortschreitendem Alter die Eigenständigkeit und Mobilität zunehmend eingeschränkt sind und sie pflegebedürftig werden? Lesen Sie in unserem Ratgeber alles wichtige zum Thema Pflege in Deutschland und wie eine Immobilienverrentung Ihre finanzielle Situation entspannen kann.

Pflegereform 2021

Für 2021 ist die neue Pflegereform verabschiedet worden, die Mitte des Jahres in Kraft treten wird. Darin reflektiert das Bundesgesundheitsministerium insbesondere, dass die Eigenanteile für die Unterbringung in einem Seniorenheim seit der Reform im Jahr 2017 kontinuierlich angestiegen sind. Die unmittelbar die Pflege betreffenden Kosten sollen gedeckelt werden. Zugleich sollen die Bundesländer stärker in die Pflicht genommen werden. Die Länder werden verpflichtet, die Pflegebedürftigen bzw. deren Familienmitglieder  beim sogenannten Investitionskostenzuschuss monatlich um 100 Euro zu entlasten.

Die finanziellen Tücken der Pflegelücke

Bei Menschen, die in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen, handelt es sich per se in den meisten Fällen um Personen mit zugestandenem Pflegegrad. Kosten für die Unterbringung und stationäre Pflege werden demnach auch von der Pflegekassen mitgetragen. Allerdings eben nur zu einem begrenzten Teil. Die darüberhinausgehenden Kosten müssen die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige selbst tragen. Die Differenz wird als Pflegelücke bezeichnet. Und die ist immer noch beträchtlich sowie je nach Wohnort und Bundesland unterschiedlich hoch.

Deutliche regionale Unterschiede in der Pflegelücke

So werden Menschen mit dem Pflegegrad 3 in einem Pflegeheim in Mecklenburg-Vorpommern auf eine Pflegelücke von etwas mehr als 1.000 Euro kommen, in einem Pflegeheim in Baden-Württemberg hingegen auf selbst zu tragende Differenz von durchschnittlich etwa 1.800 Euro. Und damit ist lediglich der Heimaufenthalt inklusive Verpflegung und pflegerischer Betreuung abgedeckt. Zusätzliche Angebote wie die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder Ausflügen und auch übliche Dinge wie beispielsweise das neue Paar Schuhe kosten zusätzliches Geld.

Die Finanzen werden trotz Pflegegeld und Rente kaum ausreichen

Schon wird Ihnen klar, dass sie diese gesamten Kosten trotz der Leistungen aus der Pflegekasse und der eigenen Rente kaum stemmen können. Zugleich möchten Sie weder zum Sozialfall werden noch die Kinder belasten. Mit neuester Regelung werden die unterhaltsverpflichteten Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von brutto 100.000 Euro herangezogen. Ein solcher Familienverdienst ist allerdings in Ballungszentren wie München und Umgebung bei Doppelverdienern keine Seltenheit. Folgerichtig suchen Sie nach einer anderen Möglichkeit, um die Pflegelücke im Fall des Falles anders schließen zu können.

Immobilienverrentung mit Nießbrauch als ideale Lösung

Eine solche zeitgemäße Lösung kann die Immobilienverrentung mit Nießbrauch sein. Sie besitzen eine Immobilie und haben die Hypotheken im Laufe der Jahre komplett oder fast vollständig abgetragen. Mit ihren Wünschen an die optimale Versorgung ist es nun an der Zeit, das in Ihrem Zuhause betongolden gebundene Kapital wieder in flüssige Mittel zu verwandeln.

Mit dem Konzept der Immobilienverrentung verkaufen Sie das Objekt bereits zu Lebzeiten, allerdings bei lebenslangem Wohnrecht. Der im Grundbuch eingetragene Nießbrauch wiederum besagt, dass Sie das Zuhause bewohnen können, aber nicht müssen. Stattdessen können Sie die Immobilie auch vermieten, auf diese Weise bis zum Tod von der Miete profitieren und somit die Pflegelücke schließen, ohne den Kindern oder dem Sozialamt auf der Tasche zu liegen.

Eine gute und sinnvolle Lösung für alle Beteiligten. Unsere zertifizierten Verrentungs-Experten beraten Sie gerne ausführlich und verständlich zu diesem höchstpersönlichen Thema. Nehmen Sie einfach Kontakt mit unserem Team von der DEGIV auf.  Gemeinsam finden wir die für Sie individuell beste Variante.

DEGIV ist jetzt bei WhatsApp. So finden Sie uns

Mit unserem WhatsApp-Chat können Sie jederzeit und überall zeitversetzt mit uns über WhatApp kommunizieren.

WhatsApp-Chat starten

Abonnieren Sie kostenlos unseren Kanal bei WhatsApp und erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt auf Ihr Smartphone.

DEGIV Kanal abonnieren
DEGIV-Invest Newsletter
Mit DEGIV-Wissen nichts mehr verpassen

Von nun an regelmäßig in Ihrem digitalen Postfach: Unser Expertenwissen zum Thema Immobilienverrentung, exklusive Beiträge, Videos und Podcasts. Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt auf dem Laufenden. Ob virtuell oder in Ihrer Nähe, freuen Sie sich auf unsere Veranstaltungen!

Zum Newsletter anmelden

Teilen Sie diesen Artikel!

Das könnte Sie auch interessieren:

©DEGIV - Die Gesellschaft für Immobilienverrentung. Alle Rechte vorbehalten.