Das Problem mit dem gesetzlich festgeschriebenen Höchstbetrag
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, auf einen Pflegedienst angewiesen zu sein. Wohl denen, die hochbetagt immer noch weitgehend selbstständig sind. Das ist allerdings keineswegs jedem vergönnt. Bereits 2019 wurden rund 2,59 Millionen Menschen hierzulande daheim gepflegt. Dass es optimale Pflege nicht zum Nulltarif gibt, erklärt sich von selbst. Denn die Pflegeversicherung trägt nur einen gesetzlich festgeschriebenen Höchstbetrag. Aber woher das Geld für die rundum beste Versorgung durch den Pflegedienst nehmen? Die Immobilienverrentung kann Ihre Lösung sein:
Nicht unwahrscheinlich, dass eines Tages ein Pflegedienst benötigt wird
Spektakulär und unerwartet wird der Moment für Sie nicht sein, in dem Sie realisieren, auf die Unterstützung durch einen Pflegedienst angewiesen zu sein. Schließlich sind Sie sich dessen bewusst, dass das Leben in späten Jahren nicht unbedingt mit Fairness glänzt. Man möchte sagen, der Körper zeige Stück für Stück mehr, wie viele Jahre er bereits auf dem Buckel hat. Doch das stimmt nicht so ganz. Abgesehen von Unfällen oder radikalen Einschlägen wie etwa einem Schlaganfall verläuft der Prozess der körperlichen Einschränkungen selten schrittweise, sondern vielmehr schleichend.
Im Alter schleicht es sich zuweilen in Höchstgeschwindigkeit
Allerdings schleicht es sich im Alter zuweilen schnell und die Geschwindigkeit der Dinge, die Sie nicht mehr eigenständig ausführen können, nimmt kontinuierlich an Fahrt auf. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich alsbald nach einem Pflegedienst umsehen müssen, ist nicht von der Hand zu weisen. Umso mehr, als Sie auch diesen Teil Ihres goldenen Lebensabschnitts unbedingt im gewohnten Zuhause verbringen wollen. Letztlich haben Sie exakt für diese möglicherweise entstehende Situation lange Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt.
Ambulanter Pflegedienst soll Ihre Eigenständigkeit unterstützen
Der ambulante Pflegedienst soll Ihnen ermöglichen, solange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Er unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Pflege zu Hause und bietet Hilfe im Alltag. Ein Pflegedienst kommt zum Einsatz, wenn die Pflegebedürftigen in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Das klingt noch etwas nebulös und wenig konkret. Doch letztlich ist es der kleinste gemeinsame Nenner, mit dem das Leistungsspektrum beim Pflegedienst definiert werden kann. Konkret geht es darum, dass Sie mehr Unterstützung benötigen, je eingeschränkter Ihre körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten sind. Der MDK (Medizinscher Dienst der Krankenkassen) oder der PKV (Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.) stellt auf Antrag in einer persönlichen Begutachtung Ihren gesundheitlichen Zustand fest.
Paradoxes Punktesystem entscheidet über den Pflegegrad
Basierend auf einem Punktesystem wird der jeweilige Pflegegrad festgelegt. Daraus wiederum ergibt sich die Höhe der Leistungen, die von der Pflegeversicherung getragen werden. Durchaus kurios, dass man in dieser Leistungsgesellschaft plötzlich Punkte dafür erhält, wenn man Dinge eben nicht mehr kann. Sind Sie nicht mehr imstande, sich selbstständig die Kompressionsstrümpfe an- oder auszuziehen, gibt das Punkte. Können Sie nicht mehr eigenständig duschen, gibt das Punkte. Schaffen Sie es nicht mehr die Treppen hinunter oder können die Haustür nicht mehr öffnen, erhöht das ihren Punktestand im Gutachten der Pflegeversicherung bzw. des MDK oder der PKV. Üblich ist es in unserer permanent bewertenden Gesellschaft, dass diejenigen mit den meisten Punkten gewinnen und oben auf dem Siegerpodest stehen. Bei der Pflegeversicherung sind die Menschen mit den meisten Punkten hingegen die gesundheitlichen Verlierer, können aber die meisten Leistungen vom Pflegedienst in Anspruch nehmen. Schon paradox.
Aufteilung nach unterschiedlichen Leistungen im Pflegekatalog
Die von einem Pflegedienst durchführbaren Leistungen teilen sich auf in die sogenannten körpernahen Pflegemaßnahmen, die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, die häusliche Krankenpflege, Hilfen bei der Haushaltsführung und schlussendlich die Beratung der Pflegebedürftigen und deren Angehörige. Beim ambulanten Pflegedienst wird unterschieden zwischen pflegerischen Leistungen, ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen sowie Dienstleistungen und Organisation. Konkret spiegelt sich diese Aufteilung in den Pflegegraden bzw. in der Höhe der Beträge, die von der Pflegeversicherung übernommen werden. Seit 2017 gibt es insgesamt fünf verschiedene Pflegestufen.
Ratgeber Pflege in Deutschland
Es ist die große Sorge vieler Menschen: Was soll aus ihnen werden, wenn mit fortschreitendem Alter die Eigenständigkeit und Mobilität zunehmend eingeschränkt sind und sie pflegebedürftig werden? Lesen Sie in unserem Ratgeber alles wichtige zum Thema Pflege in Deutschland und wie eine Immobilienverrentung Ihre finanzielle Situation entspannen kann.
Der wachsam machende Passus: Gesetzlich vorgeschriebener Höchstbetrag
Und nun kommt der wachsam machende Passus: Die Pflegeversicherung übernimmt – ab Pflegegrad 2 – die „Kosten für den Pflegedienst (…) bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag“. Und schon realisieren Sie, dass überall wo die Rede von einem „Höchstbetrag“ ist, die Kostenübernahme gedeckelt ist. Und wenn etwas gedeckelt ist, bedeutet das zwangsläufig, dass noch reichlich Luft nach oben vorhanden ist. Möchten Sie im Fall des Falles optimal und ohne Abstriche vom Pflegedienst versorgt werden, werden Sie in den sauren Apfel beißen müssen, zusätzlich in die Tasche zu greifen. Denn tatsächlich sind die Preisspannen in der häuslichen Pflege immens.
Optimale Pflege gibt es keineswegs zum komplett bezuschussten Nulltarif
Das heißt, die Qualität der Pflege entscheidet sich am Geld. Und zwar an dem Geld, das Sie über die Leistungen der Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung hinaus benötigen. Es verbleibt ein schaler Beigeschmack. Schließlich wollen Sie vom ambulanten Pflegedienst keinesfalls abgefertigt, sondern optimal versorgt werden. Würdevoll den hoffentlich langen, aber vermutlich letzten Lebensabschnitt zu erleben, scheint Ihnen somit auf gefühlt wackligen Beinen zu stehen. Die Rente ist begrenzt, die dürftigen Rücklagen haben Sie längst aufgebraucht. Es fehlt an frei verfügbaren Mitteln, um über die für den Pflegedienst ohnehin bereits anfallenden Zuzahlungen hinaus die rundum beste Betreuung zu erhalten. Nicht grundlos werden die meisten Menschen hierzulande von Angehörigen gepflegt.
Als Immobilienbesitzende wohnen Sie in der Lösung
Froh sind Sie darüber, in einer komplett oder annähernd abbezahlten Immobilie zu wohnen. Immerhin müssen Sie keine Miete zahlen. Aber die Lösung, wie Sie an liquide Mittel kommen, mit denen Sie den Pflegedienst über die Standardleistungen hinaus bezahlen, erschließt sich Ihnen noch nicht. Weiterhin bleibt das Leben ein unablässiges Pokerspiel. Beim Poker würde man vermutlich sagen „Ich will sehen“. Nun, wir decken auf: Die Immobilie kann exakt jetzt ihre Lösung sein, um an flüssiges Kapital zu gelangen. Mit dem inzwischen immer beliebter werdenden Modell der Immobilienverrentung wandeln Sie das im Haus oder der Eigentumswohnung festgelegte Kapital wieder in frei verfügbares Geld. Kapital, das Sie angesichts des Alters und der nicht vorhandenen Sicherheiten über einen Bankkredit nicht mehr bekommen würden.
Profitieren von frei verfügbarem Kapital bei Immobilienverrentung mit Nießbrauch
Das Konzept der Immobilienverrentung besagt, dass Sie die eigene Immobilie bereits zu Lebzeiten an einen solventen Käufer verkaufen. Allerdings mit im Grundbuch eingetragenen Nießbrauch. Dabei haben Sie nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht im vertrauten Zuhause. Vielmehr bedeutet das Nießbrauch-Recht, dass Sie lebenslang die „Früchte“ aus dem Objekt ziehen können. So ist es beispielsweise möglich, das Haus an Dritte zu vermieten und die Mieteinnahmen für die Unterbringung in einem Pflegeheim zu nutzen, falls die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht mehr möglich ist.
Die zertifizierten Verrentungs-Experten der DEGIV beraten Sie umfassend, verständlich und ausführlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir zeigen Ihnen gerne die unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Immobilienverrentung mit Nießbrauch auf und finden die individuell beste Möglichkeit.