Leibrente und Steuern
Die steuerliche Behandlung der Leibrente aus der Immobilienverrentung
Die Leibrente ist eine der zeitgemäßen Möglichkeiten, die gesetzliche Rente aufzubessern und langfristig mehr Geld zur Verfügung zu haben. Üblicherweise lebenslang erhalten Sie im Kontext der Immobilienverrentung monatliche Zahlungen, womit es sich demnach um ein konkretes Einkommen handelt. Insofern wird der Fiskus dafür auch Steuern verlangen. Verbleibt die Frage, wie die Leibrente aus der Immobilienverrentung steuerlich konkret behandelt wird. Die Details hierzu erfahren Sie im Folgenden.
Weitere Informationen rund um das Thema Leibrente finden Sie auf unsere Themenseite. Wir wollen hier näher betrachten, wie die Leibrente berechnet wird.
Leibrente per Definitionem
Die Immobilienleibrente kommt einem Haus- oder Wohnungsverkauf auf Raten nahe. Per Definition ist die Leibrente eine wiederkehrende Leistung. Im Normalfall handelt es sich dabei um eine monatliche Zahlung. Beim Immobilienverkauf nach dem Konzept der Immobilienverrentung mit Leibrente, ist die Rente gleichbedeutend mit der Zahlung des Verkaufspreises, die sich wiederum nach individuellen Anforderungen und Rahmenbedingungen ausgestalten lässt. Bei einem Verkauf auf Leibrente wird der nach einer speziellen Formel festgestellte Kaufpreis statt auf einmal in Raten ausgezahlt. Die Zahlung der Raten ist dabei nicht direkt an den Kaufpreis der Immobilie, sondern an den „Leib“ der durch die Leibrente begünstigten Person gebunden und endet erst mit deren Ableben.
Lebenslang gleichbleibende Bezüge
Beim Immobilienverkauf gegen Leibrente erhalten die Verkaufenden üblicherweise lebenslang Monat für Monat gleichbleibende Bezüge in Form einer privaten Rente. Das heißt, wir reden beim Thema Leibrente und Steuern von einem Einkommen. Einkommen, Vermögensübertragungen als auch geldwerte Vorteile müssen hierzulande versteuert werden. So auch die Leibrente.
Besteuerung des Ertragsanteils
Leibrenten sind nach dem Ertragsanteil zu besteuern. Allein dies ist ohne weitere Erklärung ein abstraktes Wort, zumal nicht auf Anhieb klar ist, wo hier ein Ertrag liegt und was exakt damit gemeint ist. Versuchen wir eine Erklärung und Definition:
Das Haus wird zu Lebzeiten verkauft. Bei einem herkömmlichen Immobilienverkauf würde eine Einmalsumme fließen. Beim Verkauf mit Leibrente hingegen erfolgt die Zahlung über eine (im Normalfall) lebenslange Rente, die Leibrente. Darin enthalten ist ein Zinsanteil und exakt dieser Teil ist steuerpflichtig. Bezeichnet wird dieser Anteil als Ertragsanteil der Leibrente. Der zu versteuernde Ertragsanteil ist wiederum nach Alter gestaffelt. Je älter Sie werden, umso geringer der prozentuale steuerschädliche Anteil. Das beginnt bei einem Anteil von 18 Prozent im Alter von 65 und 66 und reduziert sich bis zum Alter von 97 Jahren immer weiter auf nur noch 1 Prozent. Mit Ihrem persönlichen Steuersatz zahlen Sie also keineswegs auf die gesamte Leibrente Steuern, lediglich auf den immer geringer werdenden Ertragsanteil.
Beispielrechnung
Gehen wir beispielhaft davon aus, dass Sie im Alter von 70 Jahren erstmals die Leibrente bezogen haben, müssen Sie 15 Prozent der Leibrente versteuern bzw. zu Ihren weiteren Einkünften – auch der gesetzlichen Rente – hinzuaddieren.
Nehmen wir weiterhin an, Sie erhalten eine Leibrente von monatlich 1.000 Euro, versteuern Sie 150 Euro monatlich x 12 Monate = 1.800 Euro.
Allerdings nur, soweit die kumulierten Einnahmen Ihre Grundfreibeträge übersteigen. Ab 2021 beträgt der Steuerfreibetrag 9.744 Euro für Alleinstehende; 19.488 Euro für Verheiratete. Erst auf die Differenz zwischen Freibeträgen und Gesamteinkommen – bei der Leibrente ist es lediglich der Ertragsanteil – zahlen Sie Steuern nach Ihrem individuellen Steuersatz. Bezeichnet wird das als nachrangige Besteuerung von Renten.
Alternativen zum Nießbrauch – wir bieten auch andere Modelle
Welches Modell für Sie das richtige ist, hängt ganz von Ihren Bedürfnissen und Ihrer persönlichen Lebenssitutation an. Unser Verrentungsexperten besuchen Sie gerne zu Hause und besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche. Bei uns in nichts in Stein gemeißelt. Es ist durchaus möglich, individuelle Pakete ganz nach Ihren Bedürfnissen zu schnüren. Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch.
Wohnungsrecht | Rückmietverkauf | Nießbrauch | Leibrente | Sofortrente
Alterseinkünftegesetz regelt nachrangige Besteuerung
Bereits Anfang 2005 ist hierzulande das sogenannte Alterseinkünftegesetz ausgerollt worden. Eingeführt wurde damit die nachgelagerte Besteuerung von Renten bis zum Jahr 2040. Diese nachgelagerte Besteuerung bzw. deren veranschlagte Höhe erfolgt schrittweise. War es zuvor so, dass bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Ertragsanteil steuerpflichtig war, wurde per Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes ein Besteuerungsanteil von 50 Prozent eingeführt. Dieser steuerpflichtige Anteil stieg zum Jahr 2020 um jährlich 2 Prozent. Ab dem Jahr 2021 und bis 2040 steigt der Besteuerungsanteil pro Jahr um 1 Prozent. Danach kann er nicht mehr steigen. Im Jahr 2040 sind die 100 Prozent erreicht. Das würde dramatisch klingen, wenn es da nicht die persönlichen Freibeträge gäbe.
Unterschiedliche Konstellationen bedeuten abweichende Steuerberechnung
Als Resümee lässt sich ziehen, dass Leibrenten wie auch gesetzliche Renten keinesfalls steuerfrei sind, die anfallenden Forderungen des Finanzamtes sich beim Thema Leibrente und Steuern aber in sehr vertretbaren Grenzen halten. Wissen sollte man jedoch, dass vom jeweiligen Einzelfall abhängig weitere Steuern anfallen können. Nehmen wir beispielsweise die Konstellation, dass die Leibrente vertraglich nicht bis ans Lebensende vereinbart wurde. In solchen Fällen wird der Fiskus sich wiederum auf den Bezugszeitraum beziehen und andere Ertragsanteile festlegen, die üblicherweise geringer ausfallen. So sind das etwa bei einer vertraglich vereinbarten Bezugsdauer von 5 Jahren lediglich 5 Prozent.
Komplexe Thematik mit zahlreichen Fallstricken
Leibrente und Steuern sind komplexe Themen, bei denen Informationen im Internet allenfalls als Denkanstöße genutzt werden sollten. Sie benötigen konkrete Auskünfte und belastbare Daten und Fakten. Bei der Immobilienverrentung gehören wir zu den marktanerkannten Vorreitern und sind mit sämtlichen Ausgestaltungsvarianten umfassend vertraut. Unsere zertifizierten Verrentungsexperten können Ihnen detailliert und auf den Einzelfall bezogen aufzeigen, welches das für Sie beste Produkt ist. Für unsere Beratungsqualität sind wir ausgezeichnet und zum Branchensieger gekürt worden. Jederzeit freuen wir uns darauf und darüber, auch Ihnen unsere geballte Expertise zur Verfügung stellen zu dürfen.
Häufige Fragen unserer Kunden
Für wen lohnt sich eine Leibrente?
Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, da dies abhängig von der Restlebensdauer des Verkäufers ist.
Welche Kosten fallen für mich an?
Das Nießbrauchrecht muss beim Notar beurkundet und anschließend ins Grundbuch eingetragen werden. Kosten fallen für Notar und Grundbuchamt an, getragen vom Käufer des Objektes.
Welche Arten der Leibrente gibt es?
- Die Zeitrente über einen befristeten Zeitraum
- Lebenslängliche Leibrente bis zum Ableben des Empfängers
- Leibrente auf BasiszweierPersonen
- Verbindungsrente auf das längere Leben, also bis beide Personen verstorben sind
- Verbindungsrente auf das kürzere Leben, also bis eine der beiden Personen verstorben ist
Kann ich meine Immobilie noch vermieten?
Der Käufer räumt dem Käufer ein Wohnrecht ein, jedoch ist es dem Verkäufer nicht erlaubt, die Immobilie zu vermieten oder zu verpachten, wie dies beispielsweise beim Nießbrauch der Fall ist. Wer eine Immobilie vermieten möchte, ohne der Eigentümer zu sein, benötigt das Nießbrauchrecht. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Zu steuerlichen Fragen können und dürfen wir keine konkreten Auskünfte und Ratschläge geben. Stattdessen sollten Interessierte sich von auskunftslegitimierten Stellen entsprechend fachlich beraten lassen.