Vorteile auf einen Blick

Einkommensverbesserung
Sofortige zusätzliche Liquidität durch Einmalzahlung und/oder monatliche Rente.

Gefühlt Eigentümer bleiben
Sie verkaufen Ihre Immobilie ganz oder nur zum Teil – jedoch ohne aus Ihrer Immobilie ausziehen zu müssen!

Erhöhung der Lebensqualität
Sich Sachen gönnen, für die Sie vorher keine Zeit hatten. Etwa Reisen, ein kostspieliges Hobby oder einfach nur ein wenig Luxus.
Kundenmeinungen
Häufig gestellte Fragen
Für wen eignet sich eine Immobilienverrentung?
Die Verrentung der Immobilie ist besonders für ältere Immobilienbesitzer interessant, die die Immobilie dazu nutzen möchten, Ihre Einkommenssituation deutlich zu verbessern, und gleichzeitig beabsichtigen, möglichst lange in Ihrer Immobilie wohnen zu bleiben.
Prinzipiell kommt jeder Immobilienbesitzer für eine Immobilienverrentung bzw. eine Immobilienrente infrage. Der Fokus unserer Leistungen liegt auf Immobilienbesitzern ab 65+ Jahren. Vor allem hohe Ausgaben für die eigene Gesundheit, Pflege oder aber die Instandhaltung der eigenen Immobilie können in diesem Alter zur Belastung werden. Insbesondere Senioren möchten bzw. können auch teilweise im Alter keine Kredite mehr aufnehmen. Unser Angebot bietet allen Menschen die Möglichkeit, das in der Immobilie steckende Kapital ohne jede Nutzungseinschränkung der Immobilie in Bargeld umzuwandeln, um sich so finanzielle Unabhängigkeit im Alter zu sichern.
Gibt es eine Immobilienrente auch für jüngere Immobilienbesitzer?
Eine lebenslange Verrentung der Immobilie ist besonders für ältere Immobilienbesitzer ab 65+ interessant, denn je höher das Lebensalter, desto höher ist der zu erzielende Ertrag aus der Immobilie. Für jüngere Immobilienbesitzer ist die Rückvermietung eine interessante Alternative zum klassischen Immobilienverkauf. Bei einem befristeten Nutzungsrecht (Wohnrecht) an der Immobilie ist kein Mindestalter erforderlich.
Was passiert, wenn der Käufer die Immobilie in der Zukunft weiterverkauft?
Für Sie ändert sich nichts. Je nach Verrentungsmodell wird Ihnen ein erstrangiges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen. Bei einem Eigentümerwechsel der Immobilie übernimmt der neue Erwerber diese Eintragung im Grundbuch. Das Wohn- oder Nießbrauchrecht bleibt dabei unberührt. Bei dem Modell der Rückvermietung geht der bestehende Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Erwerber über.
Was versteht man unter dem Nießbrauchsrecht?
Das Nießbrauchrecht ist im § 1093 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert und bezeichnet das Recht, eine Immobilie ganz oder zum Teil zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Das lebenslange Nießbrauchrecht wird erstrangig im Grundbuch in der 2. Abteilung eingetragen. So können Sie nach dem „lebenslangen Nießbrauchrecht” Ihre Immobilie verkaufen und weiterhin bis an Ihr Lebensende (unter Ausschluss des Eigentümers) nutzen.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnungs- und Nießbrauchrecht?
Der Nießbrauch beinhaltet weit mehr als ein einfaches Wohnrecht, denn neben der Nutzung der Immobilie berechtigt der Nießbrauch auch zur Fruchtziehung. Das heißt konkret: Bei Auszug aus der Immobilie (z. B. wegen Pflegebedürftigkeit) darf der Nießbrauchberechtigte, die Immobilie an Dritte vermieten und die Miete einbehalten.
Wer ist zuständig für Sanierungen oder Reparaturen und die Kosten für diese?
In der Regel der Käufer/-in / neue Eigentümer/-in – jedoch auch flexibel gestaltbar.
Was macht die DEGIV genau?
Bei der Verrentung verkaufen Sie Ihre Immobilie an einen Kapitalanleger. Wir als DEGIV sind in diesem Fall nur Vermittler und kaufen Ihre Immobilie, im Gegensatz zu einigen anderen Verrentungsanbietern z.B. Teilkäufer, nicht selbst an.
Zudem stehen wir für individuellen Service und persönliche Betreuung nah am Verrenter. Bei uns sind Sie nicht einfach nur eine Nummer, wir nehmen und wirklich Zeit, solange bis alle Fragen geklärt sind und wir die perfekte Lösung für Sie gefunden haben. Wir stehen Ihnen mit starkem juristischen Hintergrundwissen zur Seite. Sie haben jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner bei der DEGIV.
Überzeugen Sie sich selbst: Kostenlose & unverbindliches Infopaket sichern.
Wie wird die Immobilienrente berechnet?
Entscheidende Kriterien sind im Normalfall:
- Verkehrswert der Immobilie
- Alter und Geschlecht der Immobilieneigentümer
- Kosten für die Immobilienbewirtschaftung
- Zinsfaktoren
- Lebenserwartung nach dem Statistischen Bundesamt.
Doch was bedeutet das konkret? Lesen Sie mehr darüber wie das Wohnungs- und Nießbrauchrecht berechnet wird.
Wie wird die Immobilienverrentung in Deutschland besteuert?
Die Immobilienrente entsteht aus dem Verkauf des eigenen Hauses oder der Eigentumswohnung. Immobilienvermögen, das man außerhalb einer Spekulationsfrist verkauft, ist steuerbefreit, sofern es in einer Summe, also als Einmalzahlung, ausgezahlt wird.
Leib-/Zeitrenten gelten, in Abhängigkeit von der gewählten Laufzeit, als ertragsteilsteuerliches Einkommen und unterliegt eventuell der Besteuerung, wenn die Freibeträge bereits ausgeschöpft sind. In der Regel sind das 5 bis 15 Prozent der Leibrente bzw. Zeitrente. Es gibt durchaus realistische Möglichkeiten, dass keine Steuern anfallen. Wir empfehlen Ihnen, hier mit uns zu sprechen da ggf. ein andere Modell besser für Sie geeignet wäre.