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Immobilie mit eingetragenem Nießbrauch oder Wohnrecht verkaufen

Lion Tönse
Geschrieben von:
Lion Tönse

Der Verkauf einer Immobilie ist oft eine komplexe Angelegenheit, doch wenn ein Nutzungsrecht wie ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht eingetragen ist, können sich die Herausforderungen weiter erhöhen. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was ein Nutzungsrecht ist, wie man eine Immobilie mit einem solchen Recht erhält, und wie der Verkaufsprozess abläuft. Zudem erfahren Sie, wie die DEGIV Sie bei einem solchen Verkauf unterstützen kann.

Podcast: Immobilie mit eingetragenem Nießbrauch oder Wohnrecht – kann ich trotzdem Verkaufen?

Viele Immobilienbesitzer stellen sich die Frage: Kann eine Immobilie, für die ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht eingetragen ist, überhaupt verkauft werden? Diese Situation tritt häufig auf, wenn Eltern ihre Immobilie frühzeitig an ihre Kinder übertragen, sich jedoch ein Nutzungsrecht vorbehalten. In dieser Folge geben wir Ihnen die Antwort auf diese wichtige Frage und teilen praktische Tipps, wie Sie bei einem Verkauf unter diesen besonderen Bedingungen am besten vorgehen sollten!

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Was ist ein “Nutzungsrecht”?

Ein Nutzungsrecht wird im Grundbuch einer Immobilie eingetragen und ermöglicht es einer bestimmten Person oder Personengruppe, die Immobilie zu nutzen, ohne deren Eigentümer zu sein. Zu den häufigsten Formen des Nutzungsrechts gehören das Nießbrauchsrecht und das Wohnungsrecht. Während das Nießbrauchsrecht dem Berechtigten erlaubt, die Immobilie zu bewohnen und Erträge, wie Mieteinnahmen, daraus zu erzielen, beschränkt sich das Wohnungsrecht in der Regel auf das Recht, die Immobilie selbst zu bewohnen. Diese Rechte bleiben auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen und können den Wert und die Attraktivität einer Immobilie erheblich beeinflussen. Mehr über die spezifischen Unterschiede und Details finden Sie in unseren separaten Beiträgen zum Nießbrauchsrecht und Wohnungsrecht.

Wie erhält man eine Immobilie mit Nutzungsrecht?

Eine Immobilie mit einem eingetragenen Nutzungsrecht erhält man häufig durch eine vorgezogene Erbfolge, bei der die Eltern die Immobilie auf ihre Kinder übertragen, sich aber ein Nutzungsrecht vorbehalten. Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil, dass Erbschaftssteuern gespart werden können. Da jeder Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro hat, der besonders bei Immobilien in städtischen Gebieten schnell erreicht ist, kann es sinnvoll sein, die Immobilie noch zu Lebzeiten zu übertragen. Durch die Eintragung eines Nutzungsrechts wird der Wert der Immobilie gemindert, was die Steuerlast weiter senkt oder sogar ganz umgeht. Alternativ kann eine Immobilie mit einem Nutzungsrecht auch als Kapitalanlage erworben werden, beispielsweise durch den Kauf einer Verrentungsimmobilie auf der Plattform DEGIV Invest.

Kann man eine Immobilie mit eingetragenem Nutzungsrecht verkaufen?

Die kurze Antwort auf diese Frage lautet: Ja, eine Immobilie mit eingetragenem Nutzungsrecht kann verkauft werden. Allerdings gibt es hierbei einige spezielle Herausforderungen. Zum einen kann die Suche nach einem geeigneten Käufer schwieriger sein, da viele Käufer eine Immobilie suchen, in die sie sofort einziehen können. Zum anderen muss bei der Preisfindung das eingetragene Nutzungsrecht berücksichtigt werden, was den Verkaufsprozess komplexer macht. Dennoch gibt es spezialisierte Anbieter und Portale, wie DEGIV Invest, die den Verkauf solcher Immobilien erleichtern können.

Voraussetzungen für einen Verkauf

Die Vermarktung einer Immobilie mit eingetragenem Nutzungsrecht kann kompliziert sein, da potenzielle Käufer oft davon ausgehen, dass sie nach dem Kauf sofort in die Immobilie einziehen können. Da dies bei einem eingetragenen Nutzungsrecht nicht möglich ist, gestaltet sich die Suche nach einem Käufer schwieriger als bei einem gewöhnlichen Immobilienverkauf. Hier können spezialisierte Anbieter wie DEGIV Invest unterstützen, indem sie gezielt Käufer ansprechen, die mit den Bedingungen eines solchen Rechts vertraut sind oder diese akzeptieren. Wenn Sie Interesse an einem solchen Verkauf haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Preisfindung beim Verkauf einer Immobilie mit Nutzungsrecht

Bei der Preisfindung für eine Immobilie mit eingetragenem Nutzungsrecht ist es entscheidend, den Wert des Nutzungsrechts korrekt zu ermitteln. Dieser Wert wird vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen, was den endgültigen Verkaufspreis bestimmt. Der Wert des Nutzungsrechts kann beispielsweise mithilfe der statistischen Lebenserwartung des Nutzungsberechtigten und der potenziellen Mieteinnahmen berechnet werden. Weitere Details zur Berechnung finden Sie auf unseren Seiten “Nießbrauch berechnen” und “Wohnrecht berechnen”.

Wie kann die DEGIV beim Verkauf mit Nutzungsrecht helfen?

Wie bereits erwähnt, kann der Verkauf einer Immobilie mit einem eingetragenen Nutzungsrecht frustrierend sein, insbesondere wenn die Mehrheit der potenziellen Käufer erwartet, sofort nach dem Kauf einziehen zu können. Dank unserer jahrelangen Erfahrung hat die DEGIV jedoch ein Netzwerk von Interessenten aufgebaut, die gezielt nach solchen Immobilien suchen. Mit DEGIV Invest bieten wir zudem ein spezialisiertes Portal, über das Sie Ihre Immobilie optimal vermarkten können. Wenn Sie über einen Verkauf nachdenken, kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung. Wir unterstützen Sie dabei, den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen und den Verkaufsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

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