Welche Rechten und Pflichten ergeben sich aus dem Wohneigentum?
Den Begriff Wohneigentum zu definieren, scheint auf den ersten Blick müßig, weil allgemein bekannt. Unbesehen dessen wollen wir uns hier damit eingehender beschäftigen, zumal es diverse Besonderheiten als auch regionale Unterschiede gibt. Wohneigentum grenzt sich begrifflich von anderen Liegenschaften leicht nachvollziehbar dadurch ab, dass es sich dabei um Immobilien handelt, die sich im Besitz der bewohnenden Personen befinden. Zusammengefasst werden unter dieser Begrifflichkeit sämtliche für persönliche Wohnzwecke genutzten Immobilien.
Faktische Unterschiede bei Wohneigentum
Blicken wir detaillierter auf die Thematik, wird die Notwendigkeit einer Definition allerdings schnell deutlich. Denn es gibt faktische Unterscheidungen. Voneinander abgegrenzt werden der Wohneigentum in Form eines Grundstücks mitsamt Eigenheim und das Wohneigentum in Form einer Eigentumswohnung, wobei man auch von Wohnungseigentum spricht. Nötig wird diese unterteilte Kategorisierung der für persönliche Wohnzwecke genutzten Immobilien aufgrund der speziellen Eigentumsformen, insbesondere bei Wohnungseigentum. Immerhin gibt es bei solchen Objekten in der Regel gleich zwei Eigentumsarten. Das Eigentum an der eigenen Wohnung wird dabei als Sondereigentum bezeichnet, das an den weiteren Teilen des Hauses wie dem Treppenhaus, dem gemeinschaftlich genutzten Fahrradkeller, dem Treppenhaus oder auch den Außenanlagen wie der Zuwegung als Gemeinschaftseigentum.
Warum sollte man bei Wohneigentum Rechte und Pflichten definieren?
Ein Eigenheim mit Grundstück ist von der gemeinschaftlichen Nutzung nicht betroffen. Das mag allenfalls geteilte Zufahrtswege oder Wegerecht betreffen. Zumal sich aus dieser Tatsache diverse bei Gemeinschaftseigentum unterschiedliche Rechtskonstellationen ergeben, ist die anfangs als vermeintlich lapidar bezeichnete Definition eben doch hochbedeutend. Nachbarn sind sich nicht immer und erst recht nicht per se wohlgesonnen und grün. Und vor diesem Hintergrund werden beim gerade beim gemeinschaftlichen Wohneigentum Recht als auch Pflichten definiert.
Begehbare und haussichere Instandhaltung
Zu den bedeutsamsten Pflichten gehören die Pflege und Instandhaltung der zum Grundstück gehörenden Wege und Zuwegungen, die beispielsweise im Winter gangsicher von Schnee oder bei Frost gestreut werden müssen. Etwaiges Laub muss das ganze Jahr über entfernt werden. Die Fassade, die Eingangstür, das Dach, die Dachrinnen und diverse weitere Bestandteile des auf Basis des im Wohneigentum genutzten Objektes müssen instandgehalten oder instandgesetzt werden. Auch kocht ja immer wieder der leidige Streitpunkt der Treppenhausreinigung hoch.
Verpflichtend im wahrsten Sinne des Wortes
Es gibt diverse weitere verpflichtende Tätigkeiten, die entweder in Absprache eigenständig durchgeführt oder für die – auch das in Absprache der Eigentümergemeinschaft – bei externen Dienstleistern wie einer Immobilienverwaltung in Auftrag gegeben werden müssen – Wohneigentum verpflichtet, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes.
Wohneigentum in gemeinsamer Verantwortung
Zu den Pflichten gehören etwa die Entrichtung der Grundsteuer, der Kanalgebühren, etwaiger Deichgebühren. Ebenso müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten und umgesetzt werden, so beispielsweise bei der energetischen Sanierung oder der Installation von zeitgemäßen Heizkonzepten. Die ökologisch sportlichen, aber unbedingt positiv zu bewertenden Ziele der Bundesregierung sorgen eben auch bei Wohneigentum in Mehrparteien-Objekten für zunächst entstehende Kosten, die von der Eigentümergesellschaft zu gleichen Teilen getragen werden müssen. Dass mehrere Wohneigentümer für ein Objekt zuständig sind, bedeutet zwar, dass die Kosten geteilt werden, keinesfalls aber die Verantwortung. Wer Wohneigentum besitzt, ist auch für Gemeinschaftsräume, Gemeinschaftsflächen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften allein schuldnerisch haftend. Lediglich einer der zahlreichen Gründe, weshalb man an die entsprechenden Gebäude- und Rechtschutzversicherungen denken sollte.
Was sind die Rechte aus dem Wohneigentum?
Bei den Rechten im Zusammenhang von Wohneigentum sind es vergleichsweise einfacher aus. Das sind tatsächlich grundsätzlich nahezu die gleichen, die auch bei anderen Eigentumsarten angesetzt werden. Was einem gehört, darf man auch nutzen. Was nicht per se verboten ist wie die nächtliche Ruhestörung oder das ganztägig lautstarke Üben von Musikinstrumenten, ist per se erlaubt und gehört somit zu den Rechten beim Wohneigentum.
Was sind die Vorteile aus dem Wohneigentum?
Der grundlegende Vorteil von Wohneigentum ist, dass durch das Ablösen der Immobilienkredite bzw. Hypotheken zunächst langfristig Kapital geschaffen wird, was letztlich darin mündet, dass man mietfrei wohnen kann. Indes die Immobilienpreise derzeit stagnieren und in Relation zur ausufernden Inflation real sogar fallen, steigen die Mieten aufgrund des im Verhältnis zur Vielzahl der Wohnungssuchenden zu geringen Wohnraums sogar an. Leicht zu prognostizieren ist, dass sich diese klaffende Schere mittel- und langfristig noch weiter öffnen wird. Wer über privat genutztes Wohneigentum verfügt, besitzt vor diesem Hintergrund sogar einen Inflationsschutz. Zumindest bei der Thematik der Wohnkosten kann er sich der dramatischen Mietpreisentwicklung entziehen. Nicht umsonst gilt die Schaffung von Wohneigentum als einer der wichtigen Bausteine der Altersversorgung schlechthin.
Wohneigentum im Seniorenalter in klingende Münze wandeln
Nicht minder vorteilhaft ist, dass das einmal im Wohneigentum festgelegte Kapital im Alter auch wieder reaktiviert und erneut für die eigene Lebensqualität eingesetzt werden kann. Wer eine Leben lang nur Miete zahlt, wird auf das Geld nie wieder zurückgreifen können. Wer in eigenes Wohneigentum investiert, spart im wahrsten Sinne des Wortes Betongold an. Wird das monatlich zur Verfügung stehende Geld mit Erreichen des Rentenalters geringer, kann beispielsweise über eine Immobilienverrentung mit Nießbrauch oder im Grundbuch eingetragenem Wohnungsrecht frisches Kapital generiert werden. Selbstverständlich kann man das Wohneigentum auch nach klassischen Strickmuster verkaufen. Dann aber wird man aus dem vertrauten Zuhause ausziehen und an anderer Stelle noch mal neu anfangen müssen. Eine Vorstellung, die den meisten Senioren nicht schmecken wird.
Verblüffend wenig Wohneigentum in Deutschland
Sicherlich ist hierzulande nicht jeder imstande, sich Wohneigentum zu schaffen. Dennoch ist es durchaus erstaunlich bis verwunderlich, weshalb die Quote von Wohneigentum hierzulande im europäischen Vergleich derart gering ist. Studien erklären, die im OECD-Vergleich niedrige Wohneigentumsquote resultiere aus Faktoren wie der hohen Grunderwerbssteuer und der fehlenden steuerlichen Abzugsmöglichkeit von Hypothekenzinsen für Eigennutzer. Andere gehen davon aus, dass Deutschland sich von den Zerstörungen des zweiten Weltkrieges nicht so kontinuierlich wie andere Länder erholen konnte und führen demnach eher historische Gründe an. Tatsache ist, dass es in Europa neben Deutschland nur ein einziges Land mit derart geringem Wohneigentum gibt, nämlich die Schweiz. Indes die Eigentumsquote laut statischem Bundesamt in Deutschland bei rund 42,1 Prozent liegt, leben in Rumänien mehr als 95 Prozent der Bewohner in selbstbewohntem Wohneigentum.
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