Renteneintrittsalter liegt seit Rentenreform bei 67 Jahren / Viele wollen früher in Rente gehen, fürchten aber finanzielle Einbußen / Durch Immobilienverrentung lassen sich Rentenabschläge ausgleichen
München, 21. Februar 2020. Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Die volle Regelaltersrente soll seit der Rentenreform nur bekommen, wer das 67. Lebensjahr vollendet hat. Wer vorher in den Ruhestand gehen will, kann seine Rente auch früher beantragen – muss allerdings Einschnitte bei der Rente hinnehmen. Um diese Versorgungslücke im Alter auszugleichen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben der privaten Altersvorsorge kommt speziell für ältere Immobilienbesitzer seit einigen Jahren eine Immobilienverrentung in Betracht. Gerade in deutschen Metropolen, wo Investoren händeringend nach Kaufobjekten suchen, kann das laut DEGIV, der Gesellschaft für Immobilienverrentung, für angehende Senioren eine Alternative sein. In Deutschland sind die gängigsten Varianten die Leibrente mit Wohnrecht oder die Einmalzahlung mit Nießbrauch.
Früher in Rente heißt Abzüge auf Rentenleistungen
Wer früher in Rente gehen will, muss mit Abzügen auf die Rentenleistungen rechnen. Diese betragen pro Monat 0,3 Prozent. Wer zum Beispiel zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen möchte, muss einen Abschlag von 7,2 Prozent (24 Monate x 0,3 Prozent) hinnehmen. Für viele Versicherte ist das aufgrund weiterlaufender Verpflichtungen finanziell nicht möglich. Andere wiederum wünschen sich einen früheren Renteneintritt, um noch etwas von der Welt zu sehen oder sich einem aufwendigen Hobby zu widmen. Auch hierfür ist in der Regel etwas Kleingeld vonnöten. „Neben der privaten Vorsorge, zusätzlichen Einzahlungen in die Rentenkasse oder einen verschobenen Rentenbezug zur Zwischenfinanzierung des verfrühten Renteneintritt sollten besonders Immobilieneigentümer in Großstädten die Immobilienverrentung prüfen. Sie ändert nichts an der Wohnsituation, spült jedoch bei einer Durchschnittsimmobilie von rund 90 Quadratmetern in Stuttgart rund 270.000 Euro in die Kasse und in München um 477.000 Euro. Die Liquidität gleicht in vielen Fällen nicht nur die Rentenlücke aus, sondern verbessert den grundsätzlichen finanziellen Spielraum für die gesamte Rentenzeit merklich“, erklärt Özgün Imren, Geschäftsführer der Gesellschaft für Immobilienverrentung DEGIV.
Finanzielle Flexibilität – Sicherheit im Alter
Die Alternative empfiehlt die DEGIV mit Sitz in München in Form einer Immobilienverrentung insbesondere älteren Immobilieneigentümern ohne direkte Nachfahren. Was in anderen Ländern wie etwa Großbritannien und Frankreich bereits seit langem gängige Praxis ist, stößt mittlerweile auch in Deutschland auf reges Interesse. Bei der Immobilienverrentung verkaufen die Eigentümer ihre Immobilie an Unternehmen, Investoren oder Stiftungen, dürfen aber bis zum Ableben darin mietfrei wohnen. Das bringt zum einen Sicherheit im Alter, aber auch finanzielle Flexibilität.
Als in Deutschland gängige Varianten bezeichnet die DEGIV die Leibrente mit Wohnrecht oder die Einmalzahlung mit Nießbrauch. Die Experten der DEGIV empfehlen das Nießbrauch-Modell. Es ist sicherer, flexibler und gesteht den Verkäufern mehr Rechte zu. So wird zum Beispiel das Nießbrauchrecht im Grundbuch an erster Stelle hinterlegt. Dadurch bleibt es auch bei Weiterverkäufen der Immobilie an Dritte bestehen und ist insolvenzsicher. Ein maßgeblicher Vorteil ist laut DEGIV zudem, dass der Nießbrauch immer erst mit dem Tod des Verkäufers endet, während das Wohnrecht bei der Leibrente befristet sein kann. Das ermöglicht dem Nießbrauchberechtigten zum Beispiel auch, die Immobilie zu vermieten und mit den regelmäßigen Einnahmen Rentenabschläge auszugleichen.