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Ultimativer Leitfaden zu Rente und Steuern 2024 – So nutzen Sie optimal Freibeträge

Lion Tönse
Geschrieben von:
Lion Tönse

Einleitung 

Willkommen zu unserem umfassenden Leitfaden zu Steuern im Rentenalter! Wenn Sie im Ruhestand sind oder sich dem Rentenalter nähern, haben Sie sicherlich viele Fragen zu diesem wichtigen Thema. Keine Sorge, Sie sind nicht allein – und wir sind hier, um Ihnen zu helfen. 

Steuern auf Renten können auf den ersten Blick verwirrend erscheinen, aber mit den richtigen Informationen und ein wenig Planung können Sie sicherstellen, dass Sie alle Vorteile nutzen und Ihre Steuerlast minimieren. In diesem Artikel gehen wir Schritt für Schritt durch die wichtigsten Aspekte, die Sie kennen sollten, und bieten Ihnen praktische Tipps, wie Sie das Beste aus Ihrer Rente herausholen können. 

Wir werden Themen wie den Steuerfreibetrag für Rentner, die Berechnung der Steuern auf Renten und die Erstellung der Steuererklärung für Rentner behandeln. Außerdem geben wir Ihnen wertvolle Tipps zur Steueroptimierung und beantworten häufig gestellte Fragen. Unsere Expertenmeinungen und rechtlichen Hinweise helfen Ihnen, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und sicherzugehen, dass Sie alle relevanten Bestimmungen einhalten. 

Hören Sie sich auch unseren Podcast mit dem Steuerberater Andreas Jovanic von der Kanzlei Acconsis an. Er gibt Einblicke und beantwortet die häufigsten Fragen zum Thema “Rente und Steuern”. 

Unser Ziel ist es, Ihnen das Thema so verständlich und zugänglich wie möglich zu machen. Mit den richtigen Informationen ausgestattet, können Sie Ihre Finanzen im Ruhestand optimal verwalten und das Leben genießen. Also, lassen Sie uns loslegen! 

Das Wichtigste in Kürze 

  • Steuerfreibeträge und -optimierung: Nutzen Sie den Grundfreibetrag und den Rentenfreibetrag, um Ihre Steuerlast zu minimieren, und machen Sie außergewöhnliche Belastungen geltend. 
  • Steuererklärung für Rentner: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, nutzen Sie Steuer-Software oder einen Steuerberater und reichen Sie Ihre Steuererklärung rechtzeitig ein. 
  • Expertenmeinungen und rechtliche Hinweise: Bleiben Sie informiert, hören Sie unseren Podcast mit Steuerberater Andreas Jovanic und konsultieren Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater. 

Podcast mit Steuerberater Andreas Jovanic von der Kanzlei Acconsis  

Im Bereich Steuern und Rente gibt es viele Feinheiten und Sonderregelungen. Um Ihnen die besten Einblicke zu bieten, haben wir einen Podcast mit dem Steuerberater Andreas Jovanic von der Kanzlei Acconsis aufgenommen. In diesem Podcast beantwortet Herr Jovanic die häufigsten Fragen rund um das Thema “Rente und Steuern”. Hören Sie rein und profitieren Sie von seinem Fachwissen! 

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Was ist der Steuerfreibetrag für Rentner? 

Der Steuerfreibetrag für Rentner ist ein wichtiger Punkt, den jeder im Ruhestand kennen sollte. Einfach ausgedrückt, ist es der Betrag Ihrer Rente, der nicht versteuert werden muss. Aber wie hoch ist dieser Betrag und wie funktioniert das genau? Lassen Sie uns das Schritt für Schritt durchgehen. 

Der Grundfreibetrag 

Zunächst gibt es den allgemeinen Grundfreibetrag, der für alle Steuerpflichtigen gilt, also nicht nur für Rentner. Im Jahr 2024 beträgt dieser Grundfreibetrag 10.908 Euro. Das bedeutet, dass das Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei bleibt. Alles, was darüber hinausgeht, wird besteuert. 

Der Rentenfreibetrag 

Zusätzlich zum Grundfreibetrag gibt es den Rentenfreibetrag. Dieser variiert je nach dem Jahr, in dem Sie in Rente gegangen sind. Der Prozentsatz des steuerfreien Teils der Rente hängt von Ihrem Renteneintrittsjahr ab. Je früher Sie in Rente gegangen sind, desto höher ist der steuerfreie Anteil. 

Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2005 in Rente gegangen sind, sind 50% Ihrer Rente steuerfrei. Gehen Sie 2024 in Rente, sind nur noch 14% steuerfrei. Der genaue Betrag des Rentenfreibetrags wird im ersten Jahr des Rentenbezugs festgelegt und bleibt für die gesamte Rentendauer gleich. 

Berechnung des steuerpflichtigen Anteils 

Nehmen wir an, Sie sind 2024 in Rente gegangen und erhalten eine Jahresbruttorente von 20.000 Euro. Da 14% Ihrer Rente steuerfrei sind, bedeutet das: 

20.000 Euro x 14% = 2.800 Euro steuerfrei. 

Der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente beträgt somit: 

20.000 Euro – 2.800 Euro = 17.200 Euro. 

Dieser Betrag wird dann zu Ihrem Gesamteinkommen hinzugerechnet und versteuert. 

Praktisches Beispiel 

Stellen wir uns vor, Herr Müller ist 2024 in Rente gegangen und erhält eine Jahresbruttorente von 20.000 Euro. Der steuerfreie Teil beträgt 14%, also 2.800 Euro. Der steuerpflichtige Teil seiner Rente ist daher 17.200 Euro. 

Zusätzlich zu seiner Rente hat Herr Müller noch Einkünfte aus einer kleinen Nebentätigkeit von 5.000 Euro im Jahr. Sein Gesamteinkommen beträgt somit: 

17.200 Euro (steuerpflichtiger Rentenanteil) + 5.000 Euro (Nebeneinkünfte) = 22.200 Euro. 

Da der Grundfreibetrag 10.908 Euro beträgt, muss Herr Müller nur den Betrag versteuern, der über diesem Freibetrag liegt: 

22.200 Euro – 10.908 Euro = 11.292 Euro. 

Steuerpflicht und Freibeträge 

Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Freibeträge nur für den steuerpflichtigen Teil der Rente gelten. Wenn Sie also andere Einkünfte haben, wie z.B. aus Vermietung oder Kapitalerträgen, müssen diese ebenfalls berücksichtigt werden. 

Der Steuerfreibetrag hilft Ihnen also, Ihre Steuerlast zu reduzieren, aber er bedeutet nicht, dass Ihre gesamte Rente steuerfrei ist. Es ist immer ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Freibeträge optimal nutzen und Ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen.

 

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Wie berechnet man Steuern auf Renten?  

Das Thema Steuern auf Renten kann auf den ersten Blick etwas verwirrend erscheinen, aber keine Sorge – ich bin hier, um Ihnen zu helfen, es verständlich und einfach zu machen. Lassen Sie uns Schritt für Schritt durchgehen, wie Sie Ihre Rentenbesteuerung berechnen können. 

1. Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils der Rente 

Zuallererst müssen wir herausfinden, welcher Teil Ihrer Rente steuerpflichtig ist. Der steuerfreie Anteil Ihrer Rente hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind. Je früher, desto höher der steuerfreie Anteil. 

Nehmen wir an, Sie sind 2024 in Rente gegangen. In diesem Jahr beträgt der steuerfreie Anteil 14%. Das bedeutet, dass 86% Ihrer Rente steuerpflichtig sind. 

2. Berechnung des Jahresbruttobetrags der Rente 

Nehmen wir an, Ihre Jahresbruttorente beträgt 20.000 Euro. Um den steuerpflichtigen Anteil zu berechnen, multiplizieren wir diesen Betrag mit dem steuerpflichtigen Prozentsatz: 

20.000 Euro x 86% = 17.200 Euro. 

Diese 17.200 Euro sind der Betrag, der in Ihrer Steuererklärung als steuerpflichtiges Einkommen angegeben wird. 

3. Hinzurechnung weiterer Einkünfte 

Es ist wichtig, alle weiteren Einkünfte zu berücksichtigen, die Sie möglicherweise haben. Das können z.B. Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge oder Nebenjobs sein. Nehmen wir an, Sie haben zusätzlich noch 5.000 Euro aus einer Nebentätigkeit. 

17.200 Euro (steuerpflichtiger Rentenanteil) + 5.000 Euro (Nebeneinkünfte) = 22.200 Euro. 

4. Anwendung des Grundfreibetrags 

Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf den Grundfreibetrag, der 2024 bei 10.908 Euro liegt. Dieser Betrag bleibt steuerfrei. Um zu ermitteln, wie viel Sie tatsächlich versteuern müssen, ziehen wir den Grundfreibetrag von Ihrem Gesamteinkommen ab: 

22.200 Euro – 10.908 Euro = 11.292 Euro. 

Diese 11.292 Euro sind der Betrag, der versteuert werden muss. 

5. Berechnung der Steuer 

Nun müssen wir die Steuerschuld berechnen. Hier kommt der Einkommensteuertarif ins Spiel. Für die genaue Berechnung verwenden Sie die Steuertabellen oder einen Steuerrechner. Aber um es einfach zu halten, nehmen wir einen angenommenen Durchschnittssteuersatz von 20%: 

11.292 Euro x 20% = 2.258,40 Euro. 

Das ist die Steuer, die Sie auf Ihre Renteneinkünfte und zusätzlichen Einkünfte zahlen müssten. 

Praktisches Beispiel 

Nehmen wir Herrn Schmidt, der 2024 in Rente gegangen ist. Er erhält eine Jahresbruttorente von 20.000 Euro und hat zusätzliche Einkünfte von 5.000 Euro aus einer Teilzeittätigkeit. 

  1. Steuerpflichtiger Rentenanteil: 20.000 Euro x 86% = 17.200 Euro. 
  1. Gesamteinkommen: 17.200 Euro + 5.000 Euro = 22.200 Euro. 
  1. Zu versteuerndes Einkommen nach Abzug des Grundfreibetrags: 22.200 Euro – 10.908 Euro = 11.292 Euro. 
  1. Steuerbetrag: 11.292 Euro x 20% = 2.258,40 Euro. 

Herr Schmidt müsste also etwa 2.258,40 Euro an Steuern zahlen. 

Weitere Überlegungen 

Es gibt einige zusätzliche Faktoren, die Ihre Steuerberechnung beeinflussen können, wie z.B. außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder steuerliche Vergünstigungen. Es ist ratsam, diese Aspekte mit einem Steuerberater zu besprechen, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Abzüge und Freibeträge nutzen. 

Auch wenn es auf den ersten Blick kompliziert erscheint, ist die Berechnung der Steuern auf Renten mit etwas Übung und den richtigen Informationen durchaus machbar. Und denken Sie daran: Es ist immer eine gute Idee, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie unsicher sind oder Unterstützung benötigen. 

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Steuererklärung für Rentner  

Wenn Sie im Ruhestand sind, kann die Steuererklärung eine Herausforderung sein, aber keine Sorge, ich bin hier, um Ihnen dabei zu helfen. Lassen Sie uns gemeinsam durch den Prozess gehen, damit Sie wissen, was zu tun ist und welche Dokumente Sie benötigen. 

1. Warum müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? 

Auch im Ruhestand kann es notwendig sein, eine Steuererklärung abzugeben, besonders wenn Ihre Rente und andere Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Der Grundfreibetrag beträgt 2024 beispielsweise 10.908 Euro. Wenn Ihre Gesamteinkünfte diesen Betrag übersteigen, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. 

2. Welche Dokumente benötigen Sie? 

Um Ihre Steuererklärung zu erstellen, benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten. Hier sind die wichtigsten: 

  • Rentenbescheid: Dieser zeigt Ihre jährliche Bruttorente und den steuerfreien Anteil. 
  • Jahresabrechnung Ihrer Rente: Diese erhalten Sie in der Regel von Ihrer Rentenkasse. 
  • Belege für zusätzliche Einkünfte: Dazu gehören beispielsweise Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge oder Nebentätigkeiten. 
  • Nachweise über Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Darunter fallen zum Beispiel Krankheitskosten, Spenden oder Handwerkerrechnungen. 
  • Steueridentifikationsnummer: Diese finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrem Steuerbescheid. 

3. Der Ablauf der Steuererklärung 

  1. Formulare besorgen: Laden Sie sich die entsprechenden Steuerformulare herunter oder holen Sie sich diese bei Ihrem Finanzamt. Für Rentner ist besonders die Anlage R (Renten und andere Leistungen) relevant. 
  1. Angaben zur Rente machen: Tragen Sie Ihre Bruttorente und den steuerfreien Teil in die Anlage R ein. Diese Informationen finden Sie auf Ihrem Rentenbescheid. 
  1. Weitere Einkünfte eintragen: Falls Sie zusätzliche Einkünfte haben, müssen diese ebenfalls in die entsprechenden Anlagen eingetragen werden. Zum Beispiel Anlage V für Vermietung und Verpachtung oder Anlage KAP für Kapitalerträge. 
  1. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Diese tragen Sie in die dafür vorgesehenen Felder ein. Denken Sie daran, alle Belege gut aufzubewahren. 
  1. Einkommenssteuererklärung abgeben: Reichen Sie Ihre Steuererklärung entweder elektronisch über ELSTER ein oder schicken Sie sie per Post an Ihr Finanzamt. 

Praktisches Beispiel 

Nehmen wir Frau Meier, die 2024 in Rente gegangen ist. Ihre Jahresbruttorente beträgt 18.000 Euro, und sie hat keine weiteren Einkünfte. Frau Meier hat auch einige außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 1.000 Euro durch Krankheitskosten. 

  1. Grundfreibetrag berücksichtigen: Der Grundfreibetrag beträgt 10.908 Euro. 
  1. Steuerpflichtiger Rentenanteil: Frau Meiers steuerpflichtiger Rentenanteil beträgt 86% von 18.000 Euro, also 15.480 Euro. 
  1. Zu versteuerndes Einkommen: 15.480 Euro – 10.908 Euro = 4.572 Euro. 
  1. Abzug der außergewöhnlichen Belastungen: 4.572 Euro – 1.000 Euro = 3.572 Euro. 

Das zu versteuernde Einkommen von Frau Meier beträgt 3.572 Euro. Aufgrund des Grundfreibetrags und der außergewöhnlichen Belastungen muss sie möglicherweise weniger Steuern zahlen oder sogar keine. 

Tipps und Tricks 

  • Nutzen Sie Steuer-Software: Es gibt viele Programme, die Ihnen helfen können, Ihre Steuererklärung einfach und korrekt zu erstellen. 
  • Steuerberatung: Wenn Sie sich unsicher sind, kann es hilfreich sein, einen Steuerberater zu konsultieren. Besonders bei komplexen Sachverhalten kann das viel Stress ersparen. 
  • Fristen beachten: Reichen Sie Ihre Steuererklärung rechtzeitig ein, um Mahngebühren zu vermeiden. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. 

Mit diesen Tipps und Informationen sollten Sie gut gerüstet sein, um Ihre Steuererklärung als Rentner erfolgreich zu meistern. Denken Sie daran, dass es immer eine gute Idee ist, im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Viel Erfolg! 

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Tipps zur Steueroptimierung im Rentenalter 

Im Ruhestand gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuerlast optimieren können. Hier sind ein paar nützliche Tipps, die Ihnen helfen können, mehr von Ihrem hart erarbeiteten Geld zu behalten. 

1. Nutzung von Freibeträgen und Pauschbeträgen 

Stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Freibeträge und Pauschbeträge nutzen. Dazu gehören der Grundfreibetrag, der Werbungskostenpauschbetrag und der Sonderausgaben-Pauschbetrag. Diese Beträge reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre Steuerlast. 

2. Außergewöhnliche Belastungen geltend machen 

Kosten für Medikamente, Pflege, oder eine altersgerechte Wohnungsanpassung können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Bewahren Sie alle Quittungen und Belege sorgfältig auf und reichen Sie diese mit Ihrer Steuererklärung ein. 

Beispiel: Herr Müller hat 2024 Krankheitskosten in Höhe von 2.000 Euro. Diese Kosten können seine steuerliche Belastung erheblich mindern, wenn sie als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. 

3. Kapitalerträge und Sparer-Pauschbetrag 

Achten Sie darauf, den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person für Kapitalerträge auszuschöpfen. Alle Kapitalerträge, die diesen Betrag überschreiten, unterliegen der Abgeltungssteuer. Wenn Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner veranlagt werden, verdoppelt sich der Pauschbetrag auf 2.000 Euro. 

4. Steuerfreie Zuschüsse und Leistungen nutzen 

Es gibt bestimmte steuerfreie Einkünfte, wie beispielsweise Zuschüsse zur Krankenversicherung oder Pflegegeld. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Möglichkeiten ausschöpfen, um Ihre steuerpflichtigen Einkünfte zu reduzieren. 

5. Optimierung der Erbschaftssteuer 

Planen Sie frühzeitig, wie Sie Ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben möchten. Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Sie Freibeträge optimal nutzen und die Erbschaftssteuer minimieren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel zur Erbschaftssteuer

6. Nutzung von Steuerberatungsdiensten 

Ein guter Steuerberater kann Ihnen helfen, alle Steuervorteile auszuschöpfen und Ihre Steuererklärung korrekt und effizient zu erstellen. Die Kosten für die Steuerberatung können ebenfalls steuerlich absetzbar sein. 

Fazit 

Die Steuerplanung im Ruhestand muss kein Buch mit sieben Siegeln sein. Mit der richtigen Herangehensweise und ein wenig Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Sie alle Vorteile nutzen und Ihre Steuerlast minimieren. Zögern Sie nicht, sich bei komplexen Fragen an einen Steuerberater zu wenden – es lohnt sich! 

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5. Häufige Fragen zu Steuern und Rente (FAQ)  

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben? 

Ja, Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr 2024 übersteigen. Dazu zählen nicht nur Ihre Rente, sondern auch andere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Nebeneinkünfte. 

Welche Rentenarten sind steuerpflichtig? 

Grundsätzlich sind alle Arten von Renten steuerpflichtig, dazu gehören die gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private Rentenversicherungen. Allerdings gibt es für jede Rentenart spezifische Freibeträge und Regelungen, die berücksichtigt werden müssen. 

Beispiel: Frau Müller erhält eine gesetzliche Rente und eine Betriebsrente. Beide Rentenarten sind steuerpflichtig, aber für die Betriebsrente gelten andere Freibeträge und Berechnungen als für die gesetzliche Rente. 

Was ist der Unterschied zwischen dem Grundfreibetrag und dem Rentenfreibetrag? 

Der Grundfreibetrag ist ein allgemeiner Steuerfreibetrag, der für alle Steuerpflichtigen gilt und 2024 bei 10.908 Euro liegt. Der Rentenfreibetrag hingegen bezieht sich auf den Anteil Ihrer Rente, der steuerfrei bleibt, abhängig vom Jahr Ihres Renteneintritts. 

Kann ich Krankheitskosten von der Steuer absetzen? 

Ja, Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu zählen Kosten für Medikamente, Therapien und Pflege. Wichtig ist, dass Sie alle Belege und Quittungen aufbewahren und einreichen. 

Wie funktioniert der Sparer-Pauschbetrag? 

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person und gilt für Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Diese Kapitalerträge bleiben bis zu diesem Betrag steuerfrei. Wenn Sie verheiratet sind und zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich der Pauschbetrag auf 2.000 Euro. 

Beispiel: Herr Schmidt hat 800 Euro an Zinsen aus seinen Ersparnissen. Da der Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro beträgt, muss er auf diese Zinsen keine Steuern zahlen. 

Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe, obwohl ich müsste? 

Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, kann das Finanzamt eine Schätzung Ihrer Steuerschuld vornehmen und zusätzlich Verspätungszuschläge erheben. Es ist daher ratsam, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder sich rechtzeitig um eine Fristverlängerung zu bemühen. 

Wie kann ich meine Steuerlast im Rentenalter optimieren? 

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu optimieren. Nutzen Sie alle verfügbaren Freibeträge und Pauschbeträge, machen Sie außergewöhnliche Belastungen geltend und überlegen Sie, wie Sie Erbschaftssteuer durch frühzeitige Planung reduzieren können. Weitere Tipps finden Sie in unserem ausführlichen Abschnitt zur Steueroptimierung im Rentenalter

Bitte beachten Sie, dass wir nicht befugt sind, eine individuelle Steuerberatung durchzuführen. Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen eine allgemeine Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Informationen dar und dienen lediglich zu Informationszwecken. Für spezifische steuerliche Fragen oder persönliche Beratung empfehlen wir, sich an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden. 

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